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Dr. Veronika Rovagnati

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Wie sollen Zuschüsse für Carsharing beim Mitarbeiter von der Lohnsteuer befreit werden?

Mit dem zweiten Teil des Teuerungsentlastungspakets sollen ab 2023 Zuschüsse des Arbeitgebers für nicht beruflich veranlasste Fahrten im Rahmen von Carsharing bis zu € 200,00 pro Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit sein.

Carsharing im Sinne dieser Steuerbefreiung ist

Der Zuschuss darf nur für die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Krafträdern mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer (z. B. Elektroauto) verwendet werden.

Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Die Gesetzwerdung des zweiten Teils des Teuerungsentlastungspakets war bei Drucklegung abzuwarten.

Stand: 25. Oktober 2022

Bild: Gerhard Seybert - stock.adobe.com




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